Westphal Safety
Antworten statt Paragraphen

Häufige Fragenzum Arbeitsschutz

Die Fragen, die mir Handwerksbetriebe im Erstgespräch fast immer stellen. Wenn Ihre nicht dabei ist, rufen Sie an oder schreiben Sie mir per WhatsApp.

Lukas Westphal

Lukas Westphal

Inhaber & Fachkraft für Arbeitssicherheit

Hamburg und Umgebung
Antwort innerhalb von 24 Stunden
Lukas Westphal, Fachkraft für Arbeitssicherheit aus Hamburg

Pflichten und Grundsätzliches

Ja. Unternehmen in Deutschland sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, Arbeitssicherheit sicherzustellen. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, das Umsetzen von Schutzmaßnahmen sowie die Durchführung von Unterweisungen.

Ja, nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 sind alle Betriebe ab dem ersten Mitarbeitenden verpflichtet, sich sicherheitstechnisch betreuen zu lassen.

Die Zusammenarbeit mit mir als Einzelunternehmer bedeutet kurze Wege, direkte Kommunikation und schnelle Umsetzung ohne Umwege über Projektteams. Sie bekommen keine Standardlösung aus der Schublade, sondern praxisnahe, individuell auf Ihren Betrieb zugeschnittene Unterlagen. Gleichzeitig haben Sie immer denselben Ansprechpartner, der Ihr Projekt kennt und Verantwortung für die Umsetzung übernimmt.

Gefährdungsbeurteilung

Jeder Arbeitgeber, ab dem ersten Mitarbeitenden. Die Pflicht ergibt sich aus § 5 ArbSchG und gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Verantwortlich bleiben Sie als Unternehmer. Bei der Erstellung unterstütze ich Sie.

Es gibt keine feste Jahresfrist. Fortgeschrieben wird, sobald sich etwas ändert: neue Maschinen, neue Tätigkeiten, ein Umzug, ein Unfall oder ein Beinahe-Unfall. Unabhängig davon sollten Sie regelmäßig prüfen, ob die Beurteilung noch zu Ihrem Betrieb passt.

Leider nein. Reine Vorlagen sind rechtlich oft nicht ausreichend, wenn sie nicht auf Ihre spezifischen betrieblichen Bedingungen (Gefahrstoffe, Maschinen etc.) angepasst und tatsächlich gelebt werden. Ich sorge dafür, dass Ihre Dokumentation auditsicher ist.

Sie haben ein fertiges Dokument für den Bereich Arbeitsschutzorganisation und wissen, wo Ihr Betrieb steht. Was Sie damit machen, entscheiden Sie: kein Abo, keine versteckten Kosten, keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit.

Möchten Sie die weitere Betreuung abgeben, bauen die tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen Ihrer Arbeitsbereiche darauf auf.

Post von der Berufsgenossenschaft

In den meisten Fällen ja. Bei dringendem Bedarf sind alle Dokumente innerhalb einer Woche realisierbar, sofern ich zeitnah einen Termin bei Ihnen bekomme. Schicken Sie mir das Schreiben, dann sage ich Ihnen, was wirklich nötig ist, um die Frist zu halten.

Ja, die Berufsgenossenschaft spricht mit Ihnen als Unternehmer, das nimmt Ihnen niemand ab. Ich bereite Sie darauf vor: Sie wissen, was in Ihren Unterlagen steht und was gefordert ist, das Antwortschreiben liegt fertig vor, und bei einer Begehung bin ich dabei, wenn Sie möchten.

Das sollten Sie nicht darauf ankommen lassen. Bleibt eine Antwort aus, folgen in der Regel Nachfragen, dann eine Besichtigung des Betriebs und im weiteren Verlauf können Maßnahmen und Kosten auf Sie zukommen.

Nein. Ich lese das Schreiben und sage Ihnen, was gefordert ist. Die Gefährdungsbeurteilung für den Bereich Arbeitsschutzorganisation erstelle ich Ihnen ebenfalls kostenlos, inklusive Vor-Ort-Termin.

Brandschutz

Eine feste Pflicht für jeden Betrieb gibt es nicht. Ob Sie einen brauchen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, aus behördlichen Auflagen, aus Anforderungen Ihrer Versicherung oder aus der Baugenehmigung.

Im Zweifel sehen wir uns das gemeinsam an. Oft reicht eine klare Regelung mit Brandschutzhelfern und einer sauberen Brandschutzordnung.

In der Regel genügen 5 % der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung, größeren Betrieben oder besonderen Tätigkeiten können es mehr sein. Wichtig ist außerdem, dass in jeder Schicht und an jedem Standort jemand da ist.

Die Brandschutzordnung beschreibt das Verhalten: Was tue ich vor, während und nach einem Brand? Der Flucht- und Rettungsplan zeigt den Weg nach draußen und die Standorte von Löschmitteln und Sammelplatz.

Beides gehört zusammen und sollte aus derselben Grundlage entstehen, Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Ja, und genau so ist es am sinnvollsten. Ich betreue beides und stimme die Dokumente aufeinander ab. Sie haben einen Ansprechpartner, einen Termin vor Ort und keine widersprüchlichen Unterlagen.

Zusammenarbeit und Aufwand

Nach unserem kostenlosen Erstgespräch erstelle ich ein individuelles Konzept und bereite die gesamte Arbeitsschutzdokumentation vor. Die eigentliche Betreuung läuft dann extrem praxisnah und mit so wenig Bürokratie wie möglich.

Ich unterstütze bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Prüfmittellisten, Gefahrstoffverzeichnisse u.v.m. und berate Sie als Geschäftsführer in allen Fragen des Arbeitsschutzes.

Der Aufwand für Sie bleibt bewusst gering. Ich übernehme die strukturierte Aufbereitung und stelle Ihnen alle notwendigen Unterlagen fertig zur Verfügung. Sie müssen diese anschließend nur im Betrieb anwenden und in Ihre Abläufe integrieren. Die Verantwortung für die Umsetzung bleibt dabei bei Ihnen.

Absolut. Mir ist der kurze Dienstweg enorm wichtig. Sie erreichen mich bei Fragen im Alltag oder im Vorfeld von BG-Prüfungen auch jederzeit unkompliziert per WhatsApp oder Telefon.

Das sagen meine Kunden

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