Westphal Safety
Die erste erstelle ich kostenlos

Gefährdungs­beurteilungerstellen lassen

Das erste Dokument, nach dem die Berufsgenossenschaft fragt. Und das, was in den meisten Betrieben fehlt. Die erste erstelle ich Ihnen kostenlos: prüffest, aber in der Sprache Ihrer Leute.

Lukas Westphal

Lukas Westphal

Inhaber & Fachkraft für Arbeitssicherheit

Hamburg und Umgebung
Pflicht nach § 5 ArbSchG
Erste Seite einer Gefährdungsbeurteilung von Westphal Safety mit Prüfpunkten und Rechtsgrundlagen

Was eine Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb heißt

In der Gefährdungsbeurteilung steht, welche Gefährdungen bei Ihren Tätigkeiten auftreten, welche Maßnahmen Sie dagegen ergreifen und wer bis wann dafür zuständig ist. Verpflichtet dazu ist jeder Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeitenden, unabhängig von der Betriebsgröße (§ 5 ArbSchG).

In der Praxis scheitert das selten am guten Willen, sondern an der Zeit. Die Beurteilung ist nie fertig geworden, die Vorlage aus dem Internet passt nicht zum eigenen Betrieb, oder sie liegt seit Jahren unverändert im Ordner. Kommt dann eine Prüfung oder ein Unfall, ist sie das Erste, wonach gefragt wird. Zusammen mit der Frage, wer im Betrieb dafür verantwortlich war.

Es gibt nichts zum Vorzeigen

Sie arbeiten sauber, können es aber nicht belegen. Für die Berufsgenossenschaft zählt, was dokumentiert ist.

Die Vorlage passt nicht

Ein Muster aus dem Internet kennt weder Ihre Maschinen noch Ihre Baustellen. Bei der ersten Nachfrage fällt das auf.

Seit Jahren nicht angefasst

Neue Mitarbeitende, neue Geräte, neue Verfahren: Ohne Fortschreibung beschreibt die Beurteilung einen Betrieb, den es so nicht mehr gibt.

Ich erstelle sie für Sie, vor Ort in Ihrem Betrieb

Ich komme zu Ihnen, sehe mir die Arbeitsplätze an und spreche mit den Leuten, die dort arbeiten. Daraus entsteht eine Beurteilung, die Ihren Betrieb beschreibt und nicht eine Musterfirma. Vorbereiten müssen Sie dafür nichts.

Danach gehen wir das Dokument gemeinsam durch, Punkt für Punkt. Was zu tun ist, steht mit Frist und Zuständigkeit darin, damit die Maßnahmen nicht wieder liegen bleiben.

  • Ein Vor-Ort-Termin, meist ein halber Tag
  • Sie bekommen ein bearbeitbares Dokument, nicht nur ein PDF
  • Bei dringendem Bedarf innerhalb einer Woche realisierbar
Lukas Westphal bei der Aufnahme einer Gefährdungsbeurteilung

Was Sie bekommen

Wir fangen beim Fundament an, und das kostenlos. Alles Weitere baut darauf auf.

Schritt 1Kostenlos

Die Arbeitsschutzorganisation

Der Blick auf das Fundament: Wie ist der Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb überhaupt organisiert? Diese Gefährdungsbeurteilung erstelle ich kostenlos und unverbindlich.

Inklusive Vor-Ort-Termin, kein Abo, keine Verpflichtung. Gefällt Ihnen die Arbeit, freue ich mich, wenn ich Sie danach dauerhaft betreue.

  • Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt (DGUV Vorschrift 2)
  • Verantwortlichkeiten und Pflichtenübertragung im Betrieb
  • Unterweisungen: Umfang, Regelmäßigkeit, Dokumentation
  • Erste Hilfe und arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Prüfung von Arbeitsmitteln und elektrischen Anlagen (BetrSichV)
  • Stand Ihrer Arbeitsschutzdokumentation
Schritt 2

Ihre Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

Darauf bauen die tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen für jede wesentliche Tätigkeit in Ihrem Betrieb auf.

  • Alle wesentlichen Tätigkeiten und Arbeitsplätze (§ 5 ArbSchG)
  • Maßnahmen mit Frist und Verantwortlichem, Wirksamkeit wird geprüft (§ 3 Abs. 1 ArbSchG)
  • Psychische Belastungen (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG)
  • Mutterschutz (§ 10 MuSchG) und besondere Personengruppen
  • Fortschreibung und Dokumentation (§ 6 ArbSchG)

Typische Gefährdungen in Ihrem Gewerk

Wie die Beurteilung aussieht, hängt vom Gewerk ab. Das sind die Punkte, die bei meinen Kunden am häufigsten auftauchen.

Elektriker bei der Arbeit an einer Verteilung

Elektrohandwerk

  • Arbeiten unter Spannung und die fünf Sicherheitsregeln
  • Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV Vorschrift 3
  • PSA gegen Absturz bei Arbeiten in der Höhe
Monteur bei Installationsarbeiten an einer Heizungsanlage

SHK – Sanitär, Heizung, Klima

  • Arbeiten in engen Räumen und Schächten
  • Gefahrstoffe sowie Schweiß- und Lötarbeiten
  • Wechselnde Baustellen mit fremden Gewerken
Handwerker auf einer Baustelle

Bau & Ausbau

  • Absturzsicherung und Gerüstnutzung
  • Baustellenbegehungen und Koordination
  • Anforderungen der BG BAU
Ich schreibe keine Gefährdungsbeurteilung für den Ordner, sondern für den Betrieb, der damit arbeiten muss.
Lukas Westphal

Lukas Westphal

Inhaber & Fachkraft für Arbeitssicherheit

Rechtssicher in 4 Schritten

Ein guter Arbeitsschutz muss im Betriebsalltag funktionieren, ohne aufzuhalten. Deshalb ist mein Betreuungsprozess darauf ausgelegt, Ihnen von Tag eins an die Arbeit so vorzubereiten, dass sie klar, verständlich und direkt einsetzbar sind.

1

Erstgespräch

Ist-Zustand prüfen im Erstgespräch – vor Ort oder online.

2

Struktur

Ordnung in Ihren Arbeitsschutz bringen.

3

Umsetzung

Alle relevanten Dokumente werden erstellt.

4

Betreuung

Dauerhafter Ansprechpartner bei Änderungen.

Lukas Westphal, Inhaber von Westphal Safety

Hallo, ich bin Lukas Westphal.

Ihre pragmatische Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ganz ohne Krawatte – ich spreche auf Augenhöhe mit Ihnen und Ihren Handwerkern. Statt großer Bürokratie geht es mir um praxisnahe, direkt nutzbare Ergebnisse, damit Sie ruhig schlafen können. Betreut werden Betriebe in Hamburg und Umgebung – persönlich und vor Ort.

Hintergrund & Qualifikationen:

  • Bachelor of Arts Risiko- und Sicherheitsmanagement (Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen)
  • 10+ Jahre Erfahrung beim TÜV NORD, in der Automobil- und Fleischindustrie sowie im Handwerk
  • Arbeitsschutzmanagement-Auditor nach ISO 45001
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit & Befähigte Person zur Prüfung von Leitern
  • Brandschutzbeauftragter

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung

Jeder Arbeitgeber, ab dem ersten Mitarbeitenden. Die Pflicht ergibt sich aus § 5 ArbSchG und gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Verantwortlich bleiben Sie als Unternehmer. Bei der Erstellung unterstütze ich Sie.

Es gibt keine feste Jahresfrist. Fortgeschrieben wird, sobald sich etwas ändert: neue Maschinen, neue Tätigkeiten, ein Umzug, ein Unfall oder ein Beinahe-Unfall. Unabhängig davon sollten Sie regelmäßig prüfen, ob die Beurteilung noch zu Ihrem Betrieb passt.

Leider nein. Reine Vorlagen sind rechtlich oft nicht ausreichend, wenn sie nicht auf Ihre spezifischen betrieblichen Bedingungen (Gefahrstoffe, Maschinen etc.) angepasst und tatsächlich gelebt werden. Ich sorge dafür, dass Ihre Dokumentation auditsicher ist.

Sie haben ein fertiges Dokument für den Bereich Arbeitsschutzorganisation und wissen, wo Ihr Betrieb steht. Was Sie damit machen, entscheiden Sie: kein Abo, keine versteckten Kosten, keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit.

Möchten Sie die weitere Betreuung abgeben, bauen die tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen Ihrer Arbeitsbereiche darauf auf.

Das sagen meine Kunden

Lassen Sie uns sprechen

Hamburg und Umgebung

Ihre erste Gefährdungsbeurteilung erstelle ich kostenlos – für den Bereich Arbeitsschutzorganisation, unverbindlich und ohne Folgekosten.

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Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen.